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*¹ Zuzüglich zu dem Nettorechnungsbetrag wird die Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe, zurzeit 19 Prozent, erhoben. Der Strompreis setzt sich aus den in Ziffer 2.1 der AGB aufgeführten Kostenbestandteilen zusammen.
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Strom- und Gas-/Wärmepreisbremsen

 

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs.

 

Foto: Bundesregierung

 

Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und
  • für Strom 40 Cent/kWh.

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen haben wir Ihnen auch auf unserer Webseite zusammengefasst und weitere Tipps finden Sie auf der Website www.sparenwasgeht.de.

GUT ZU WISSEN!

Da die Thematik um die Preisbremsen je Produkt vielfältig und unterschiedlich sind, haben wir Ihnen die wichtigsten allgemeinem Informationen je Produkt übersichtlich zusammengefasst:

Allgemeine Informationen zur Gaspreisbremse

Die Bundesregierung hat zur längerfristigen Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten die Gaspreisbremse ab März 2023 auf den Weg gebracht. Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden damit bereits rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Für Großverbraucher von Gas mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Verbrauch über 1,5 Mio. kWh sowie zugelassene Krankenhäuser greift die befristete Entlastung bereits ab Januar 2023. Die Gaspreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

Kurz zusammengefasst funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt:

Für 80 Prozent des im September 2022 persönlichen prognostizierten Jahresverbrauchs (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Für Gaskundinnen und -kunden (Haushalte und kleine Unternehmen) liegt dieser Referenzpreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für die Energie, die über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht wird, zahlen die Kundinnen und Kunden den vertraglich vereinbarten Tarif.

Energiesparen lohnt sich also weiterhin. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Denn je weniger Gas man verbraucht, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Wir weisen Sie darauf hin, dass sich ein Preisvergleich lohnen kann.

Allgemeine Informationen zur Wärmepreisbremse

Die Bundesregierung hat zur längerfristigen Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten die aus Mitteln des Bundes finanzierte Gas- und Wärmepreisbremse auf den Weg gebracht. Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden damit bereits rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Die Wärmepreisbremse gilt zunächst bis Ende 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

Kurz zusammengefasst funktioniert die Wärmepreisbremse wie folgt:

80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Wärmeverbrauchs (Entlastungskontingent) werden zum festgelegten Arbeitspreis von 9,5 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet.

Die Differenz zwischen diesem Referenzpreis und dem mit uns vereinbarten Arbeitspreis ergibt multipliziert mit Ihrem Entlastungskontingent einen Entlastungsbetrag, den der Staat für Sie übernimmt. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Sie den mit uns vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Liegt Ihr Arbeitspreis unterhalb des Referenzpreises gilt für Sie die Wärmepreisbremse nicht.

Energiesparen lohnt sich also weiterhin. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Denn je weniger Wärme man verbraucht, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass sich auch ein Preisvergleich lohnen kann.

Allgemeine Informationen zur Strompreisbremse

Die Bundesregierung hat zur längerfristigen Abdämpfung der gestiegenen Energiekosten die Strompreisbremse ab März 2023 auf den Weg gebracht. Stromkundinnen und -kunden werden damit bereits rückwirkend zum Januar 2023 entlastet. Die Strompreisbremse gilt zunächst bis Ende Dezember 2023 und kann durch die Bundesregierung bis Ende April 2024 verlängert werden.

Kurz zusammengefasst funktioniert die Strompreisbremse wie folgt:

Für Stromkundinnen und -kunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 kWh übernimmt der Staat für 80 % des prognostizierten Stromverbrauchs den Teil des Arbeitspreises, der über dem Referenzpreis liegt. Bei SLP-Kunden wird für die Prognose die aktuelle dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen vorliegende Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers verwendet, bei RLM-Kunden wird der Verbrauch des Kalenderjahres 2021 zugrunde gelegt. Der Referenzpreis für die Kundengruppe mit dem Verbrauch bis zu 30.000 kWh beträgt 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

Die Kundengruppe mit einer zeitvariablen Messung (HT/NT) erhält für die zeitliche Gültigkeit des Niedertarifs (NT) einen Referenzpreis von 28 ct/kWh. Für die Hochtarifzeit wird zeitlich der Referenzpreis von 40 ct/kWh gewichtet. Für die Energie, die über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbraucht wird, zahlen die Kundinnen und Kunden den vertraglich vereinbarten Tarif.

Stromkundinnen und -kunden mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 kWh im Jahr, vor allem mittlere und große Unternehmen, erhalten 70 % ihres prognostizierten Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an.

Energiesparen lohnt sich also weiterhin. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Denn je weniger Strom man verbraucht, desto geringer der Verbrauch, der über der staatlich festgelegten Preisbremse liegt und desto weniger zahlt man.

Wir weisen Sie darauf hin, dass sich auch ein Preisvergleich lohnen kann!