Allgemeine Bedingungen der NEANDER ENERGIE GMBH zu Sonderverträgen für die Stromlieferung
(Stand: Januar 2025)
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Bedingungen der Neander Energie GMBH zu Sonderverträgen für die Stromlieferung (kurz: AGB) regeln die Bedingungen, zu denen der Kunde im Rahmen eines Stromliefervertrages außerhalb der Grundversorgung von der NEANDER ENERGIE GMBH mit Elektrizität beliefert wird.
2 Vertragsabschluss, Kündigung des bisherigen Lieferverhältnisses und Lieferbeginn
- Die NEANDER ENERGIE GMBH benötigt zum Abschluss des Liefervertrages das vollständig ausgefüllte und vom Kunden rechtsverbindlich unterschriebene Auftragsformular (Angebot). Alternativ kann der Kunde sein Angebot zum Abschluss des Energieliefervertrages auch im Internet unter www.neander-de abgeben, indem er das dort online bereitgestellte Bestellformular vollständig ausfüllt und online übermittelt; in diesem Fall wird der Eingang des Angebots (Bestellung) des Kunden durch eine automatisch generierte E-Mail bestätigt.
- Der Stromlieferungsvertrag kommt zustande, sobald die NEANDER ENERGIE GMBH in Textform dies dem Kunden bestätigt und den Beginn der Belieferung mitgeteilt hat. Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann die NEANDER ENERGIE GMBH die Lieferung ablehnen.
- Der Lieferbeginn setzt voraus, dass zum Beginn der beantragten Belieferung kein wirksamer Vertrag mit einem anderen Lieferanten besteht und der Netzbetreiber den Beginn der Netznutzung bestätigt
3 Gegenstand des Vertrages, Vertragspflichten
- Der Kunde ist für die Dauer des Vertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Elektrizitätsbedarf in Niederspannung aus den Elektrizitätslieferungen der NEANDER ENERGIE GMBH zu Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung und aus Erneuerbaren Energien, ferner durch Eigenanlagen, die ausschließlich der Sicherstellung des Elektrizitätsbedarfs bei Aussetzen der Versorgung dienen (Notstromaggregate). Notstromaggregate dürfen außerhalb ihrer eigentlichen Bestimmungen nicht mehr als 15 Stunden monatlich zur Erprobung betrieben werden. Die Elektrizität wird von der NEANDER ENERGIE GMBH im Rahmen der Versorgung für die Zwecke des Letztverbrauchs geliefert. Der Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber ist ebenfalls Teil der Leistung. Wartungsdienste werden nicht angeboten.
- Welche Stromart (Drehstrom oder Wechselstrom) und Spannungsart für das Vertragsverhältnis maßgebend sein sollen, ergibt sich aus der Stromart und Spannung des jeweiligen Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung, an das die Anlage, über die der Kunde Strom entnimmt, angeschlossen ist.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH ist im Interesse des Kunden verpflichtet, die für die Durchführung der Versorgung erforderlichen Verträge abzuschließen. Die NEANDER ENERGIE GMBH wird die ihr möglichen Maßnahmen treffen, um dem Kunden am Ende des Netzanschlusses, zu dessen Nutzung der Kunde nach der Niederspannungsanschlussverordnung berechtigt ist, gemäß den vertraglichen Bedingungen Elektrizität zur Verfügung zu stellen.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH ist verpflichtet, den Strombedarf des Kun- den zu befriedigen und für die Dauer des Vertrages im vertraglich vorgesehenen Umfang jederzeit Strom zur Verfügung zu Die NEANDER ENERGIE GMBH kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter bedienen.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH sind zur Aufnahme der Energielieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist oder kein Energienetzanschluss besteht. Dies gilt nicht, wenn die Gründe hierfür von der NEANDER ENERGIE GMBH zu vertreten sind.
- Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes handelt, die NEANDER ENERGIE GMBH von der Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der NEANDER ENERGIE GMBH nach Ziffer 18.2 beruht. Die NEANDER ENERGIE GMBH wird ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber durch den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
- Ansprüche wegen Versorgungsstörungen nach Ziffer 3.6 können gegen den örtlichen Netzbetreiber oder gegen den Messstellenbetreiber geltend gemacht Der örtliche Netzbetreiber bzw. der zuständige Messstellenbetreiber richtet sich nach der Abnahmestelle des Kunden. Die NEANDER ENERGIE GMBH wird dem Kunden den zuständigen Netzbetreiber bzw. den zuständigen Messstellenbetreiber auf Anfrage mitteilen.
4 Preis, Preisbestandteile und Preisänderungen
- Im Strompreis sind u.a. folgende Kostenbestandteile:
- Umsatzsteuer,
- Stromsteuer,
- Konzessionsabgaben,
- Netzentgelte, Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung,
- Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG, Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, § 19 StromNEV-Umlage/Aufschlag für besondere Netznutzung,
- Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie
- Kosten der Abrechnung.
- Preisänderungen durch die NEANDER ENERGIE GMBH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die NEANDER ENERGIE GMBH sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 4.1 maßgeblich sind. Die NEANDER ENERGIE GMBH ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist die NEANDER ENERGIE GMBH verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf die NEANDER ENERGIE GMBH Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. Die NEANDER ENERGIE GMBH nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor.
- Änderungen der Preise werden erst nach textlicher Mitteilung an den Kunden wirksam, die mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die Mitteilung erfolgt in verständlicher und einfacher Weise unter Hinweis auf Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung.
- Ändert die NEANDER ENERGIE GMBH die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hierauf wird die NEANDER ENERGIE GMBH den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Die NEANDER ENERGIE GMBH hat die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Abweichend von vorstehenden Ziffern 4.2 bis 4.5 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. Dies gilt auch bei unveränderter Weitergabe von Minderbelastungen aufgrund einer Absenkung des Saldos der Kalkulationsbestandteile nach § 40 Abs. 3 Nr. 3 EnWG.
- Ziffern 4.2 bis 4.5 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden.
5 Erweiterung und Änderung von Kundenanlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten des Kunden
- Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchsgeräte sind der NEANDER ENERGIE GMBH in Textform mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern.
- Der Kunde ist verpflichtet, einen Wohnsitzwechsel der NEANDER ENERGIE GMBH sechs Wochen vor dem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift und des konkreten Aus- und Einzugsdatums in Textform mitzuteilen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mitteilung nach Satz 1, behält die NEANDER ENERGIE GMBH sich die Geltendmachung von möglichen Schadenersatzansprüchen vor. Das Kündigungsrecht des Kunden bei Wohnsitzwechsel gemäß Ziffer 19.3 bleibt hiervon unberührt.
6 Haftung und Entschädigung
Die NEANDER ENERGIE GMBH haftet in ihrer Eigenschaft als Lieferant und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm dieser Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Gegenüber gewerblichen Kunden gilt Gleiches bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (mit Ausnahme leitender Angestellter) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Körperverletzungen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
7 Messeinrichtungen
- Die von der NEANDER ENERGIE GMBH gelieferte Elektrizität wird durch Messeinrichtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes festgestellt.
- Auf Verlangen des Kunden wird die NEANDER ENERGIE GMBH jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 40 Abs. 3 des Mess- und Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung nicht bei der NEANDER ENERGIE GMBH, so hat er diese zugleich mit der Antragstellung zu benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung nach vorstehendem Satz fallen der NEANDER ENERGIE GMBH zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden.
8 Zutrittsrecht
Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder der NEANDER ENERGIE GMBH den Zutritt zu seinem Grundstück und/oder zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrundlagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen nach Ziffer 9 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.
9 Ablesung
- Die NEANDER ENERGIE GMBH ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten oder rechtmäßig ermittelte Ersatzwerte zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. Wird an der Abnahmestelle des Kunden die Messung mittels eines intelligenten Messsystems gemäß § 2 Satz 1 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz durchgeführt, wird die NEANDER ENERGIE GMBH die Daten gemäß Satz 1 zur Abrechnung nach Ziffer 10 vorrangig verwenden.
- Weiterhin kann die NEANDER ENERGIE GMBH die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies
- zum Zwecke einer Abrechnung nach Ziffer 10,
- anlässlich eines Lieferantenwechsels oder
- bei einem berechtigten Interesse der NEANDER ENERGIE GMBH an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt.
Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Die NEANDER ENERGIE GMBH wird bei einem berechtigten Widerspruch nach Satz 3 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen.
- Bei einer Aufforderung zur Selbstablesung hat der Kunde den Zählerstand innerhalb von 4 Wochen der NEANDER ENERGIE GMBH mitzuteilen.
- Führt der Kunde trotz entsprechender Verpflichtung eine Selbstablesung nicht oder verspätet durch oder gewährt er zum Zwecke der Ablesung keinen Zutritt gemäß Ziffer 8 kann die NEANDER ENERGIE GMBH auf Kosten des Kunden die Ablesung selbst vornehmen, darf die NEANDER ENERGIE GMBH den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen oder einen Dritten mit der Ablesung beauftragen. Kann die NEANDER ENERGIE GMBH, der Netzbetreiber oder der Messstellenbetreiber oder ein zur Messung beauftragter Dritter das Grundstück und/oder die Räume des Kunden zum Zwecke der Ablesung nicht betreten, ist die NEANDER ENERGIE GMBH ebenfalls zur Verbrauchsschätzung nach Satz 1 berechtigt.
10 Abrechnung, Zahlungsarten
- Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt in der Regel jährlich zum Ende des Abrechnungszeitraumes, soweit nicht vorzeitig eine Endabrechnung erstellt wird. Jedenfalls erhält der Kunde seine Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses. Erfolgt eine Abrechnung monatlich, beträgt die Frist nach Satz 2 drei Wochen. Ändert sich der Abrechnungszeitraum der NEANDER ENERGIE GMBH, so erfolgt eine Mitteilung an den Kunden in Textform.
- Wünscht der Kunde eine unterjährige Rechnungsstellung (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich), ist dies der NEANDER ENERGIE GMBH in Textform mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn der Kunde eine elektronische Übermittlung der Rechnung oder eine Abrechnungsinformation wünscht.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH muss Abrechnungsinformationen mindestens alle sechs Monate, oder auf Verlangen alle drei Monate, unentgeltlich in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Erhält die NEANDER ENERGIE GMBH die Verbrauchsdaten automatisch per Fernübermittlung, müssen Abrechnungsinformationen monatlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
- Wünscht der Kunde eine unterjährige Rechnungsstellung nach Ziffer 10.2 Satz 1, berechnet die NEANDER ENERGIE GMBH jede zusätzliche Abrechnung mit der in Ziffer 16 ausgewiesenen Pauschale. Dasselbe gilt für Rechnungen für bereits abgerechnete Zeitabschnitte, die auf Wunsch des Kunden zusätzlich erstellt wird. Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder ein Aufwand der NEANDER ENERGIE GMBH nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist, bleibt unberührt. Die NEANDER ENERGIE GMBH ist verpflichtet, dem Kunden die unentgeltliche Übermittlung der Rechnung mindestens einmal jährlich in Papierform anzubieten.
- Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für Haushaltskunden maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze.
11 Abschlagszahlungen
- Der Kunde leistet, außer bei einer monatlichen Rechnungsstellung, monatlich gleich hohe Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Rechnung. Diese wird anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlungen entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum berechnet. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird die NEANDER ENERGIE GMBH dies angemessen berücksichtigen.
- Ändern sich die Preise, so können die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst
- Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird die NEANDER ENERGIE GMBH den übersteigenden Betrag binnen zwei Wochen erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses wird die NEANDER ENERGIE GMBH zu viel gezahlte Abschläge binnen zwei Wochen erstatten.
12 Vorauszahlungen
- Die NEANDER ENERGIE GMBH ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraumes Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzuge
- Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies von der NEANDER ENERGIE GMBH angemessen berücksichtigt. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt die NEANDER ENERGIE GMBH Abschlagszahlungen, so wird die NEANDER ENERGIE GMBH die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung wird bei der nächsten Rechnungserteilung verrechnet.
13 Sicherheitsleistung
- Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach Ziffer 12.1 nicht bereit oder nicht in der Lage, kann die NEANDER ENERGIE GMBH in angemessener Höhe Sicherheit
- Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst.
- Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Versorgungsverhältnis nach, so kann die NEANDER ENERGIE GMBH die Sicherheit verwerten. Hierauf wird in der Zahlungsaufforderung hingewiesen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden. Die NEANDER ENERGIE GMBH wird die Sicherheit nur in dem Umfang verwerten, in dem dies zur Erfüllung der rückständigen Zahlungspflichten erforderlich ist.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH wird die Sicherheit unverzüglich zurückgeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.
14 Berechnungsfehler
- Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtung eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so wird die Überzahlung von der NEANDER ENERGIE GMBH zu- rückgezahlt oder der Fehlbetrag vom Kunden nachentrichtet. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt die NEANDER ENERGIE GMBH den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.
- Ansprüche nach Ziffer 14.1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vor- hergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.
15 Zahlungsarten, Fälligkeit und Verzug
- Der Kunde hat die Möglichkeit, am Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren (SEPA) teilzunehmen oder fällige Forderungen selbst zu überweisen. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) hat spätestens fünf Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen.
- Rechnungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen bzw. eine Sicherheitsleistung werden zu dem von der NEANDER ENERGIE GMBH angegebenen Zeitpunkt. Rechnungen und Abschlagszahlungen frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Weiterhin wird eine bei Vertragsschluss vereinbarte Abschlags- oder Vorauszahlung aber nicht vor Beginn der Lieferung fällig.
- Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber der NEANDER ENERGIE GMBH zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
- soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder
- sofern
- der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und
- der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt
und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist.
- 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt von Satz 2 unberührt.
- Bei Zahlungsverzug werden die in Ziffer 16 ausgewiesenen Pauschalen bzw. Kosten geltend macht und in Rechnung gestellt. Die Pauschalen bzw. Kosten übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht. Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder ein Aufwand der NEANDER ENERGIE GMBH nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist, bleibt unberührt.
- Gegen Ansprüche der NEANDER ENERGIE GMBH kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet
16 Pauschalen bzw. Kosten bei Zahlungsverzug; Unterbrechung der Versorgung etc.
- Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der NEANDER ENERGIE GMBH angegebenen Fälligkeitstermins in Textform angemahnt.
- Folgende Pauschalen werden als Kosten von Mahnungen wegen Zahlungsverzugs, Unterbrechung der Versorgung und Wiederherstellung der Versorgung sowie für eine unterjährige Abrechnung in Rechnung gestellt:
- Mahnung 5,00 €
- Inkassogang durch einen Beauftragten der
NEANDER ENERGIE GMBH 40,00 €
- Versuch der Unterbrechung 54,90 €
- Unterbrechung der Versorgung 80,00 €
- Wiederherstellung der Versorgung während
der üblichen Arbeitszeit 95,20 €
- Wiederherstellung der Versorgung außerhalb
der üblichen Arbeitszeit 190,40 €
- Unterjährige Abrechnung jeweils 20,00 €
Die Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnung, Inkassogang), Versuch der Unterbrechung der Versorgung und Unterbrechung der Versorgung unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Der Betrag für die unterjährige Abrechnung und für die Wiederherstellung der Versorgung enthalten die Umsatzsteuer.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH behält sich vor, die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde hat der NEANDER ENERGIE GMBH anfallende Bankkosten für Rücklastschriften zu erstatten.
- Die in Ziffer 16.2 genannten Pauschalen bzw. Kosten übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht. Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder ein Aufwand der NEANDER ENERGIE GMBH nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist, bleibt unberührt.
17 Vertragsstrafe
- Verbraucht der Kunde Elektrizität unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist die NEANDER ENERGIE GMBH berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Preis zu berechnen.
- Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden.
- Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffern 17.1 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.
18 Unterbrechung der Versorgung
- Die NEANDER ENERGIE GMBH ist berechtigt, die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Strom unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
- Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist die NEANDER ENERGIE GMBH berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederspannungsanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die NEANDER ENERGIE GMBH kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung Wegen Zahlungsverzuges darf die NEANDER ENERGIE GMBH eine Unterbrechung unter den in den Sätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen nur durchführen lassen, wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Bei der Berechnung der Höhe des Betrages nach Satz 4 bleiben diejenigen nicht titulierten Forderungen außer Betracht, die der Kunde form- und fristgerecht sowie schlüssig begründet beanstandet hat. Ferner bleiben diejenigen Rückstände außer Betracht, die wegen einer Vereinbarung zwischen der NEANDER ENERGIE GMBH und Kunde noch nicht fällig sind oder die aus einer streitigen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Preiserhöhung der NEANDER ENERGIE GMBH resultieren.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH ist verpflichtet, mit der Androhung einer Unterbrechung der Energieversorgung wegen Zahlungsverzuges den Kunden zugleich in Textform über Möglichkeiten zu deren Vermeidung zu informieren, die für den Kunden keine Mehrkosten verursachen.
- Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung wird dem Kunden drei Werktage im Voraus angekündigt.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH hat die Versorgung unverzüglich wiederherstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung gemäß Ziffer 16 ersetzt hat. Die Pauschalen bzw. Kosten übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht. Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder ein Aufwand der NEANDER ENERGIE GMBH nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist, bleibt unberührt.
19 Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit, die Frist zur Kündigung und eine evtl. stillschweigende Vertragsverlängerung ergeben sich aus den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen.
- Sollten entgegen Ziffer 19.1 in den vertraglichen Vereinbarungen keine expliziten Angaben zur Vertragslaufzeit, zu Kündigungsfristen und zu einer stillschweigenden Vertragsverlängerung getroffen worden sein, gilt Folgendes:
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von einen Monat. Bei fehlender Kündigung verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.
- Im Fall eines Wohnungswechsels steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen. Der Kunde kann eine Kündigung wegen Wohnungswechsels mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklären. Dabei hat der Kunde der NEANDER ENERGIE GMBH das Auszugsdatum und die neue Anschrift, sowie die zukünftige Abnahmestelle mit Einzugsdatum und Zählernummer (Identifikationsnummer) mitzuteilen.
Die NEANDER ENERGIE GMBH kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen prüfen, ob sie den Kunden an der neuen Abnahmestelle ebenfalls die Energielieferung zu den bisherigen Vertragskonditionen (Preise und Bedingungen) anbietet. Bietet die NEANDER ENERGIE die Energielieferung an der neuen Abnahmestelle an, endet der Vertrag nicht und der Kunde wird zu den bisherigen Vertragskonditionen weiterbeliefert. Die Weiterbelieferung hat die NEANDER ENERGIE GMBH dem Kunden in Textform spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu bestätigen. Bietet die NEANDER ENERGIE GMBH die Energielieferung an der neuen Abnahmestelle jedoch nicht an, endet der Vertrag zu dem vom Kunden mitgeteilten Datum bzw. zu dem vom Netzbetreiber bestätigten Abmeldedatum.
- Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde wiederholt mit Zahlungen trotz Mahnung in Verzug ist oder
- wiederholt die Voraussetzungen für eine Unterbrechung gemäß Ziffer 18.1 vorliegen oder
- wiederholt die Zuwiderhandlungen gemäß Ziffer 18.2 vorliegen.
Im letztgenannten Fall ist die Kündigung dem Kunden zwei Wochen vorher anzudrohen.
- Die Kündigung der NEANDER ENERGIE GMBH bedarf der Textform. Die NEANDER ENERGIE GMBH hat eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich ermöglichen.
- Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine weiteren vertraglichen Rücktrittsrechte.
20 Gerichtsstand
Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Ort der Stromabnahme durch den Kunden. Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlich der Sitz der NEANDER ENERGIE GMBH. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
21 Datenschutz und Bonitätsauskunft
- Im Rahmen des zwischen dem Kunden und der NEANDER ENERGIE GMBH bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
- Zum Zwecke der Bonitätsprüfung holt die NEANDER ENERGIE GMBH Auskünfte über ihre Kunden bei der Creditreform Wuppertal, Werth 91 + 93, 42275 Wuppertal ein bzw. übermitteln diesen Auskunfteien Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug. Die NEANDER ENERGIE GMBH ist berechtigt, die Ergebnisse aus dieser Bonitätsprüfung entsprechend der rechtlichen Vorgaben in die Entscheidung über einen Vertragsschluss einzubeziehen.
22 Änderungen der Vertragsbedingungen
- Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den jeweils gültigen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für die NEANDER ENERGIE GMBH unzumutbar werden, ist die NEANDER ENERGIE GMBH berechtigt, den Vertrag entsprechend anzupassen.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH wird dem Kunden die Anpassungen nach Ziffer 22.1 mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Mitteilung erfolgt in verständlicher und einfacher Weise unter Hinweis auf Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Vertragsänderung.
- Der Kunde kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, wenn die NEANDER ENERGIE GMBH die Vertragsbedingungen ändert. Hierauf wird die NEANDER ENERGIE GMBH den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Die NEANDER ENERGIE GMBH hat eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
23 Allgemeine Informationen nach § 4 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
Im Interesse einer effizienten Energienutzung durch Letztverbraucher wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bafa.de) eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen genannt werden. Weiterführende Informationen können unter www.bfee-online.de und unter www.energieeffizienz-online.info eingeholt werden.
24 Vertragspartner
NEANDER ENERGIE GMBH
Wilhelmstraße 21
42489 Wülfrath
Telefon: 0800/8090123
E-Mail: info@neander-energie.de
Sitz der Gesellschaft: Wülfrath
Amtsgericht Wuppertal HRB 24342
Steuer-Nr. 139 / 5850 / 0650
USt-ID Nr. DE284347559
25 NEANDER ENERGIE GMBH Kundenservice
Bei Fragen oder Beanstandungen zur Rechnung oder zur Energielieferung steht der Kundenservice der NEANDER ENERGIE GMBH zur Verfügung. Hier sind auch aktuelle Informationen zu Produkten und Preise erhältlich. Der Kundenservice ist wie folgt erreichbar:
NEANDER ENERGIE GMBH
Verbraucherservice Wilhelmstraße 21
42489 Wülfrath
Telefon: 0800/8090123
Telefax: 02058/903122
E-Mail: info@neander-energie.de
Internet www.neander-energie.de
26 Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen Verbraucherservice
Postfach 8001, 53105 Bonn
Mo. – Fr.: 09.00 – 15.00 Uhr
Telefon: 030 22480 – 500
Fax 030 22480 – 323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
27 Streitschlichtungsverfahren
Zur Beilegung von Streitigkeiten können Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die NEANDER ENERGIE GMBH vorher angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit ihrer Energielieferung können Kunden sich an unseren Verbraucherservice der NEANDER ENERGIE GMBH per Post (Neander Energie GmbH, Wilhelmstr. 21, 42489 Wülfrath), telefonisch (0800/8090123) oder per E-Mail (info@neander-energie.de) wenden.
Die NEANDER ENERGIE GMBH ist zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet. Die Schlichtungsstelle ist wie folgt erreichbar:Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Tel: 030 27 57 240 -0
Fax: 030 27 57 240 -69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
28 Online Streitbeilegung nach Art. 14 ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung zu Verfügung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sofern Verbrauchern der Weg zur Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. offen steht, haben sie auch die Möglichkeit, diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen.
NEANDER ENERGIE GMBH
Allgemeine Bedingungen der NEANDER ENERGIE GMBH zu Sonderverträgen für die Erdgaslieferung
(Stand: Januar 2025)
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Bedingungen der Neander Energie GMBH zu Sonderverträgen für die Erdgaslieferung (kurz: AGB) regeln die Bedingungen, zu denen der Kunde im Rahmen eines Erdgasliefervertrages außerhalb der Grundversorgung von der NEANDER ENERGIE GMBH mit Erdgas beliefert wird.
2 Vertragsabschluss, Kündigung des bisherigen Lieferverhältnisses und Lieferbeginn
- Die NEANDER ENERGIE GMBH benötigt zum Abschluss des Liefervertrages das vollständig ausgefüllte und vom Kunden rechtsverbindlich unterschriebene Auftragsformular (Angebot). Alternativ kann der Kunde sein Angebot zum Abschluss des Energieliefervertrages auch im Internet unter www.neander-energie.de abgeben, indem er das dort online bereitgestellte Bestellformular vollständig ausfüllt und online übermittelt; in diesem Fall wird der Eingang des Angebots (Bestellung) des Kunden durch eine automatisch generierte E-Mail bestätigt.
- Der Gaslieferungsvertrag kommt zustande, sobald die NEANDER ENERGIE GMBH in Textform dies dem Kunden bestätigt und den Beginn der Belieferung mitgeteilt hat. Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit kann die NEANDER ENERGIE GMBH die Lieferung ablehnen.
- Der Lieferbeginn setzt voraus, dass zum Beginn der beantragten Belieferung kein wirksamer Vertrag mit einem anderen Lieferanten besteht und der Netzbetreiber den Beginn der Netznutzung bestätigt
3 Gegenstand des Vertrages, Vertragspflichten
- Der Kunde ist für die Dauer des Vertrages verpflichtet, seinen gesamten leitungsgebundenen Gasbedarf aus den Gaslieferungen der NEANDER ENERGIE GMBH zu Ausgenommen ist die Bedarfsdeckung durch Eigenanlagen zur Nutzung regenerativer Energiequellen. Das Gas wird von der NEANDER ENERGIE GMBH im Rahmen der Versorgung für die Zwecke des Letztverbrauchs geliefert. Der Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber ist ebenfalls Teil der Leistung. Wartungsdienste werden nicht angeboten.
- Welche Gasart für das Vertragsverhältnis maßgebend sein soll, ergibt sich aus der Gasart des jeweiligen Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung, an das die Anlage, über die der Kunde Gas entnimmt, angeschlossen ist. Der Brennwert mit der sich aus den Erzeugungs- oder Bezugsverhältnissen er gebenden Schwankungsbreite sowie der für die Belieferung des Kunden maßgebende Ruhedruck des Gases ergeben sich aus den ergänzenden Bestimmungen des Netzbetreibers zu den allgemeinen Netzanschlussbedingungen der Anlage, über die der Kunde Gas entnimmt.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH ist im Interesse des Kunden verpflichtet, die für die Durchführung der Versorgung erforderlichen abzuschließen. Die NEANDER ENERGIE GMBH wird die ihr möglichen Maßnahmen treffen, um dem Kunden am Ende des Netzanschlusses, zu dessen Nutzung der Kunde nach der Niederdruckanschlussverordnung berechtigt ist, gemäß den vertraglichen Bedingungen Gas zur Verfügung zu stellen.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH ist verpflichtet, den Gasbedarf des Kunden zu befriedigen und für die Dauer des Vertrages im vertraglich vorgesehenen Umfang jederzeit Gas zur Verfügung zu Die NEANDER ENERGIE GMBH kann sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter bedienen.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH sind zur Aufnahme der Energielieferung nicht verpflichtet, wenn der Anschluss des Kunden zum vorgesehenen Lieferbeginn gesperrt ist oder kein Energienetzanschluss besteht. Dies gilt nicht, wenn die Gründe hierfür von der NEANDER ENERGIE GMBH zu vertreten sind.
- Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses oder einer Störung des Messstellenbetriebes handelt, die NEANDER ENERGIE GMBH von der Leistungspflicht befreit. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der NEANDER ENERGIE GMBH nach Ziffer 18 beruht. Die NEANDER ENERGIE GMBH wird ihren Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber bzw. durch den Messstellenbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
- Ansprüche wegen Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten in der Gasversorgung sind gegen den örtlichen Netzbetreiber oder gegen den Messstellenbetreiber geltend gemacht werden. Der örtliche Netzbetreiber bzw. der zuständige Messstellenbetreiber richtet sich nach der Abnahmestelle des Kunden. Die NEANDER ENERGIE GmbH wird dem Kunden den zuständigen Netzbetreiber bzw. den zuständigen Messstellenbetreiber auf Anfrage mitteilen.
4 Preis, Preisbestandteile und Preisänderungen
- Im Gaspreis sind u.a. folgenden Kostenbestandteile enthalten:
- Umsatzsteuer,
- Energiesteuer (Regelsatz),
- Konzessionsabgaben,
- Netzentgelte, Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung,
- Kosten der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG („CO2-Preis“), Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, Kosten nach § 26 Abs. 1 EnSiG,
- Bilanzierungsumlage,
- Beschaffungs- und Vertriebskosten sowie
- Kosten der Abrechnung.
- Preisänderungen durch die NEANDER ENERGIE GMBH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die NEANDER ENERGIE GMBH sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 4.1 maßgeblich sind. Die NEANDER ENERGIE GMBH ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist die NEANDER ENERGIE GMBH verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf die NEANDER ENERGIE GMBH Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. Die NEANDER ENERGIE GMBH nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor.
- Änderungen der Preise werden erst nach textlicher Mitteilung an den Kunden wirksam, die mindestens einen Monat vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die Mitteilung erfolgt in verständlicher und einfacher Weise unter Hinweis auf Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung.
- Ändert die NEANDER ENERGIE GMBH die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hierauf wird die NEANDER ENERGIE GMBH den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Die NEANDER ENERGIE GMBH hat die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Abweichend von vorstehenden Ziffern 4.2 bis 4.5 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. Dies gilt auch bei unveränderter Weitergabe von Minderbelastungen aufgrund einer Absenkung des Saldos der Kalkulationsbestandteile nach § 40 Abs. 3 Nr. 5 EnWG.
- Ziffern 4.2 bis 4.5 gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung), oder den Verbrauch von Erdgas betreffende Belastungen oder Entlastungen wirksam werden.
5 Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten des Kunden
- Erweiterungen und Änderungen von Kundenanlagen sowie die Verwendung zusätzlicher Gasgeräte sind der NEANDER ENERGIE GMBH in Textform mitzuteilen, soweit sich dadurch preisliche Bemessungsgrößen ändern.
- Der Kunde ist verpflichtet, einen Wohnsitzwechsel der NEANDER ENERGIE GMBH sechs Wochen vor dem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift und des konkreten Aus- und Einzugsdatums in Textform mitzuteilen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mitteilung nach Satz 1, behält die NEANDER ENERGIE GMBH sich die Geltendmachung von möglichen Schadenersatzansprüchen vor. Das Kündigungsrecht des Kunden bei Wohnsitzwechsel gemäß Ziffer 19.3 bleibt hiervon unberührt.
6 Haftung und Entschädigung
Die NEANDER ENERGIE GMBH in ihrer Eigenschaft als Lieferant und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haftet bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm dieser Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Gegenüber gewerblichen Kunden gilt Gleiches bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (mit Ausnahme leitender Angestellter) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Körperverletzungen. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
7 Messeinrichtungen
- Das von der NEANDER ENERGIE GMBH gelieferte Gas wird durch die Messeinrichtungen nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes festgestellt.
- Auf Verlangen des Kunden wird die NEANDER ENERGIE GMBH jederzeit eine Nachprüfung der Messeinrichtungen durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 40 Abs. 3 des Mess- und Eichgesetzes beim Messstellenbetreiber veranlassen. Stellt der Kunde den Antrag auf Prüfung nicht bei der NEANDER ENERGIE GMBH, so hat er diese zugleich mit der Antragstellung zu benachrichtigen. Die Kosten der Prüfung nach vorstehendem Satz fallen der NEANDER ENERGIE GMBH zur Last, falls die Abweichung die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreitet, sonst dem Kunden.
8 Zutrittsrecht
Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Netzbetreibers, des Messstellenbetreibers oder von der NEANDER ENERGIE GMBH den Zutritt zu seinem Grundstück und/oder zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung preislicher Bemessungsgrund- lagen oder zur Ablesung der Messeinrichtungen nach Ziffer 9 erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an die jeweiligen Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind.
9 Ablesung
- Die NEANDER ENERGIE GMBH ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten oder rechtmäßig ermittelte Ersatzwerte zu verwenden, die sie vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber oder von dem die Messung durchführenden Dritten erhalten hat. Wird an der Abnahmestelle des Kunden die Messung mittels eines intelligenten Messsystems gemäß § 2 Satz 1 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz durchgeführt, wird die NEANDER ENERGIE GMBH die Daten gemäß Satz 1 zur Abrechnung nach Ziffer 10 vorrangig verwenden.
- Weiterhin kann die NEANDER ENERGIE GMBH die Messeinrichtungen selbst ablesen oder verlangen, dass diese vom Kunden abgelesen werden, wenn dies
- zum Zwecke einer Abrechnung nach Ziffer 10,
- anlässlich eines Lieferantenwechsels oder
- bei einem berechtigten Interesse des Grundversorgers an einer Überprüfung der Ablesung erfolgt.
Der Kunde kann einer Selbstablesung im Einzelfall widersprechen, wenn diese ihm nicht zumutbar ist. Die NEANDER ENERGIE GMBH wird bei einem berechtigten Widerspruch nach Satz 3 für eine eigene Ablesung kein gesondertes Entgelt verlangen.
- Bei einer Aufforderung zur Selbstablesung hat der Kunde den Zählerstand innerhalb von 4 Wochen der NEANDER ENERGIE GMBH mitzuteilen.
- Führt der Kunde trotz entsprechender Verpflichtung eine Selbstablesung nicht oder verspätet durch oder gewährt er zum Zwecke der Ablesung keinen Zutritt gemäß Ziffer 8 kann die NEANDER ENERGIE GMBH auf Kosten des Kunden die Ablesung selbst vornehmen, darf die NEANDER ENERGIE GMBH den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen oder einen Dritten mit der Ablesung beauftragen. Kann die NEANDER ENERGIE GMBH, der Netzbetreiber oder der Messstellenbetreiber oder ein zur Messung beauftragter Dritter das Grundstück und/oder die Räume des Kunden zum Zwecke der Ablesung nicht betreten, ist die NEANDER ENERGIE GMBH ebenfalls zur Verbrauchsschätzung nach Satz 1 berechtigt.
- Der in Kubikmeter erfasste Gasverbrauch wird durch eine Umrechnung vom Kubikmeter in Kilowattstunden (kWh) nach den entsprechenden Richtlinien (DVGW-Arbeitsblatt G 685) in kWh Die verbrauchten kWh werden in der Weise ermittelt, dass die von der Messeinrichtung erfassten Kubikmeter mit einem Faktor multipliziert wird, der unter Berücksichtigung des Brennwertes und der physikalischen Zustandsgrößen des gelieferten Gases durch den Vorlieferanten festgelegt wird.
10 Abrechnung
- Die Abrechnung und Rechnungsstellung erfolgt in der Regel jährlich zum Ende des Abrechnungszeitraumes, soweit nicht vorzeitig eine Endabrechnung erstellt wird. Jedenfalls erhält der Kunde seine Rechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und die Schlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses. Ändert sich der Abrechnungszeitraum der NEANDER ENERGIE GMBH, so erfolgt eine Mitteilung an den Kunden in Textform.
- Wünscht der Kunde eine unterjährige Rechnungsstellung (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich), ist dies der NEANDER ENERGIE GMBH in Textform mitzuteilen. Gleiches gilt, wenn der Kunde eine elektronische Übermittlung der Rechnung oder eine Abrechnungsinformation wünscht.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH muss Abrechnungsinformationen mindestens alle sechs Monate, oder auf Verlangen alle drei Monate, unentgeltlich in elektronischer Form zur Verfügung stellen. Erhält die NEANDER ENERGIE GMBH die Verbrauchsdaten automatisch per Fernübermittlung, müssen Abrechnungsinformationen monatlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
- Wünscht der Kunde eine unterjährige Rechnungsstellung nach Ziffer 10.2 Satz 1, berechnet die NEANDER ENERGIE GMBH jede zusätzliche Abrechnung mit der in Ziffer 16 ausgewiesenen Pauschale. Dasselbe gilt für Rechnungen für bereits abgerechnete Zeitabschnitte, die auf Wunsch des Kunden zusätzlich erstellt wird. Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder ein Aufwand der NEANDER ENERGIE GMBH nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist, bleibt unberührt. Die NEANDER ENERGIE GMBH ist verpflichtet, dem Kunden die unentgeltliche Übermittlung der Rechnung mindestens einmal jährlich in Papierform anzubieten.
- Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeitanteilig berechnet; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen sind auf der Grundlage der für Haushaltskunden maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei Änderung des Umsatzsteuersatzes und erlösabhängiger Abgabensätze.
11 Abschlagszahlungen
- Der Kunde leistet, außer bei einer monatlichen Rechnungsstellung, monatlich gleich hohe Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Rechnung. Diese wird anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlungen entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird die NEANDER ENERGIE GMBH dies angemessen berücksichtigen.
- Ändern sich die Preise, so können die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend angepasst
- Ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so wird die NEANDER ENERGIE GMBH den übersteigenden Betrag binnen zwei Wochen zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses wird die NEANDER ENERGIE GMBH zu viel gezahlte Abschläge binnen zwei Wochen erstatten.
12 Vorauszahlungen
- Die NEANDER ENERGIE GMBH ist berechtigt, für den Gasverbrauch eines Abrechnungszeitraumes Vorauszahlungen zu verlangen, wenn nach den Um ständen des Einzelfalles Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Bei Verlangen einer Vorauszahlung ist der Kunde hierüber ausdrücklich und in verständlicher Form zu unterrichten. Hierbei sind mindestens der Beginn, die Höhe und die Gründe der Vorauszahlung sowie die Voraussetzungen für ihren Wegfall anzuge
- Die Vorauszahlung bemisst sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so wird dies von der NEANDER ENERGIE GMBH angemessen berücksichtigt. Erstreckt sich der Abrechnungszeitraum über mehrere Monate und erhebt die NEANDER ENERGIE GMBH Abschlagszahlungen, so wird die NEANDER ENERGIE GMBH die Vorauszahlung nur in ebenso vielen Teilbeträgen verlangen. Die Vorauszahlung wird bei der nächsten Rechnungserteilung verrechnet.
13 Sicherheitsleistung
- Ist der Kunde zur Vorauszahlung nach Ziffer 12.1 nicht bereit oder nicht in der Lage, kann die NEANDER ENERGIE GMBH in angemessener Höhe Sicherheit verlangen.
- Barsicherheiten werden zum jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verzinst.
- Ist der Kunde in Verzug und kommt er nach erneuter Zahlungsaufforderung nicht unverzüglich seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Versorgungsverhältnis nach, so kann die NEANDER ENERGIE GMBH die Sicherheit verwerten. Hierauf wird in der Zahlungsaufforderung hingewiesen. Kursverluste beim Verkauf von Wertpapieren gehen zu Lasten des Kunden. Die NEANDER ENERGIE GMBH wird die Sicherheit nur in dem Umfang verwerten, in dem dies zur Erfüllung der rückständigen Zahlungspflichten erforderlich ist.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH wird die Sicherheit unverzüglich zurückgeben, wenn keine Vorauszahlung mehr verlangt werden kann.
14 Berechnungsfehler
- Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung von der NEANDER ENERGIE GMBH zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag vom Kunden nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermittelt die NEANDER ENERGIE GmbH den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und dem Kunden mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.
- Ansprüche nach Ziffer 14.1 sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.
15 Zahlungsarten, Fälligkeit und Verzug
- Der Kunde hat die Möglichkeit, am Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren (SEPA) teilzunehmen oder fällige Forderungen selbst zu überweisen. Eine für das SEPA-Lastschriftverfahren erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notification) hat spätestens fünf Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum zu erfolgen.
- Rechnungen, Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen bzw. eine Sicherheitsleistung werden zu dem von der NEANDER ENERGIE GMBH angegebenen Zeitpunkt. Rechnungen und Abschlagszahlungen frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig. Weiterhin wird eine bei Vertragsschluss vereinbarte Abschlags- oder Vorauszahlung aber nicht vor Beginn der Lieferung fällig.
- Einwände gegen Rechnungen und Abschlagsberechnungen berechtigen gegenüber der NEANDER ENERGIE GMBH zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur,
- soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht oder
- sofern
- der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Ab- rechnungszeitraum ist und
- der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist.
- 315 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleibt von Satz 2 unberührt.
- Bei Zahlungsverzug werden die in Ziffer 16 ausgewiesenen Pauschalen bzw. Kosten geltend macht und in Rechnung gestellt. Die Pauschalen bzw. Kosten übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht. Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder ein Aufwand der NEANDER ENERGIE GMBH nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist, bleibt unberührt.
- Gegen Ansprüche der NEANDER ENERGIE GMBH kann vom Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.
16 Pauschalen bzw. Kosten bei Zahlungsverzug, Unterbrechung der Versorgung etc.
- Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der NEANDER ENERGIE GMBH angegebenen Fälligkeitstermins in Textform angemahnt. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Kunden mit einer Pauschale berech
- Folgende Pauschalen werden als Kosten von Mahnungen wegen Zahlungsverzugs, Unterbrechung der Versorgung und Wiederherstellung der Versorgung sowie für eine unterjährige Abrechnung in Rechnung gestellt:
- Mahnung 5,00 €
- Inkassogang durch einen Beauftragten der
NEANDER ENERGIE GMBH 40,00 €
- Unterbrechung der Versorgung / Sperrung 30,00 €
- Wiederherstellung der Versorgung während
der üblichen Arbeitszeit 50,00 €
- Unterjährige Abrechnung jeweils 20,00 €
Die Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnung, Inkassogang), Versuch der Unterbrechung der Versorgung und Unterbrechung der Versorgung unterliegen nicht der Umsatzsteuer.
Der Betrag für die unterjährige Abrechnung und für die Wiederherstellung der Versorgung enthalten die Umsatzsteuer.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH behält sich vor, die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
- Der Kunde hat der NEANDER ENERGIE GMBH anfallende Bankkosten für Rücklastschriften zu erstatten.
- Die in Ziffer 16.2 genannten Pauschalen bzw. Kosten übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht. Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder ein Aufwand der NEANDER ENERGIE GMBH nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist, bleibt unberührt.
17 Vertragsstrafe
- Verbraucht der Kunde Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen oder nach Unterbrechung der Versorgung, so ist die NEANDER ENERGIE GMBH berechtigt, eine Vertragsstrafe zu verlangen. Diese ist für die Dauer des unbefugten Gebrauchs, längstens aber für sechs Monate auf der Grundlage einer täglichen Nutzung der unbefugt verwendeten Verbrauchsgeräte von bis zu zehn Stunden nach dem für den Kunden geltenden Preis zu be
- Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu Die Vertragsstrafe beträgt das Zweifache des Betrages, den der Kunde bei Erfüllung seiner Verpflichtung nach dem für ihn geltenden Preis zusätzlich zu zahlen gehabt hätte. Sie darf längstens für einen Zeitraum von sechs Monaten verlangt werden.
- Ist die Dauer des unbefugten Gebrauchs oder der Beginn der Mitteilungspflicht nicht festzustellen, so kann die Vertragsstrafe in entsprechender Anwendung der Ziffer 17.1 für einen geschätzten Zeitraum, der längstens sechs Monate betragen darf, erhoben werden.
18 Unterbrechung der Versorgung
- Die NEANDER ENERGIE GMBH ist berechtigt, die Versorgung ohne vorherige Androhung durch den Netzbetreiber unterbrechen zu lassen, wenn der Kunde einer vertraglichen Verpflichtung in nicht unerheblichem Maße schuldhaft zuwiderhandelt und die Unterbrechung erforderlich ist, um den Gebrauch von Gas unter Umgehung, Beeinflussung oder vor Anbringung der Messeinrichtungen zu verhindern.
- Bei anderen Zuwiderhandlungen, insbesondere bei der Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, ist die NEANDER ENERGIE GMBH berechtigt, die Versorgung vier Wochen nach Androhung unterbrechen zu lassen und den zuständigen Netzbetreiber nach § 24 Abs. 3 der Niederdruckanschlussverordnung mit der Unterbrechung der Versorgung zu beauftragen. Dies gilt nicht, wenn die Folgen der Unterbrechung außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung stehen oder der Kunde darlegt, dass hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Die NEANDER ENERGIE GMBH kann mit der Mahnung zugleich die Unterbrechung der Versorgung androhen, sofern dies nicht außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung steht.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH ist verpflichtet, mit der Androhung einer Unterbrechung der Energieversorgung wegen Zahlungsverzuges den Kunden zugleich in Textform über Möglichkeiten zu deren Vermeidung zu informieren, die für den Kunden keine Mehrkosten verursachen.
- Der Beginn der Unterbrechung der Versorgung wird dem Kunden drei Werktage im Voraus angekündigt.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH hat die Versorgung unverzüglich wieder herstellen zu lassen, sobald die Gründe für ihre Unterbrechung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Unterbrechung und Wiederherstellung der Belieferung gemäß Ziffer 16 ersetzt hat. Die Pauschalen bzw. Kosten übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Kosten nicht. Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder ein Aufwand der NEANDER ENERGIE GMBH nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist, bleibt unberührt.
19 Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit, die Frist zur Kündigung und eine evtl. stillschweigende Vertragsverlängerung ergeben sich aus den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen.
- Sollten entgegen Ziffer 19.1 in den vertraglichen Vereinbarungen keine expliziten Angaben zur Vertragslaufzeit, zu Kündigungsfristen und zu einer stillschweigenden Vertragsverlängerung getroffen worden sein, gilt Folgendes:
- Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von einen Monat. Bei fehlender Kündigung verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich gekündigt werden.
- Im Fall eines Wohnungswechsels steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zu kündigen. Der Kunde kann eine Kündigung wegen Wohnungswechsels mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklären. Dabei hat der Kunde der NEANDER ENERGIE GMBH das Auszugsdatum und die neue Anschrift, sowie die zukünftige Abnahmestelle mit Einzugsdatum und Zählernummer (Identifikationsnummer) mitzuteilen.
Die NEANDER ENERGIE GMBH kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen prüfen, ob sie den Kunden an der neuen Abnahmestelle ebenfalls die Energielieferung zu den bisherigen Vertragskonditionen (Preise und Bedingungen) anbietet. Bietet die NEANDER ENERGIE die Energielieferung an der neuen Abnahmestelle an, endet der Vertrag nicht und der Kunde wird zu den bisherigen Vertragskonditionen weiterbeliefert. Die Weiterbelieferung hat die NEANDER ENERGIE GMBH dem Kunden in Textform spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu bestätigen. Bietet die NEANDER ENERGIE GMBH die Energielieferung an der neuen Abnahmestelle jedoch nicht an, endet der Vertrag zu dem vom Kunden mitgeteilten Datum bzw. zu dem vom Netzbetreiber bestätigten Abmeldedatum.
- Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde wiederholt mit Zahlungen trotz Mahnung in Verzug ist oder
- wiederholt die Voraussetzungen für eine Unterbrechung gemäß Ziffer 18.1 vorliegen oder
- wiederholt die Zuwiderhandlungen gemäß Ziffer 18.2 vorliegen.
Im letztgenannten Fall ist die Kündigung dem Kunden zwei Wochen vorher anzudrohen.
- Die Kündigung der NEANDER ENERGIE GMBH bedarf der Textform. Die NEANDER ENERGIE GMBH hat eine Kündigung des Kunden innerhalt einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH wird einen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich ermöglichen.
- Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine weiteren vertraglichen Rücktrittsrechte.
20 Gerichtsstand
Gerichtsstand für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Ort der Gasabnahme durch den Kunden. Der Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlich Heiligenhaus. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
21 Datenschutz und Bonitätsauskunft
- Im Rahmen des zwischen dem Kunden und der NEANDER ENERGIE GMBH bestehenden Vertragsverhältnisses werden die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten unter Beachtung der jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.
- Zum Zwecke der Bonitätsprüfung holt die NEANDER ENERGIE GMBH Auskünfte über ihre Kunden bei der Creditreform Wuppertal, Werth 91 + 93, 42275 Wuppertal ein bzw. übermitteln diesen Auskunfteien Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug. Die NEANDER ENERGIE GMBH ist berechtigt, die Ergebnisse aus dieser Bonitätsprüfung entsprechend der rechtlichen Vorgaben in die Entscheidung über einen Vertragsschluss einzubeziehen.
22 Änderungen der Vertragsbedingungen
- Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den jeweils gültigen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. Sollten sich die in Satz 1 genannten Rahmenbedingungen ändern und sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft oder seine Fortsetzung für die NEANDER ENERGIE GMBH unzumutbar werden, ist die NEANDER ENERGIE GMBH berechtigt, den Vertrag entsprechend anzupassen.
- Die NEANDER ENERGIE GMBH wird dem Kunden die Anpassungen nach Ziffer 22.1 mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Mitteilung erfolgt in verständlicher und einfacher Weise unter Hinweis auf Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Vertragsänderung.
- Der Kunde kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, wenn die NEANDER ENERGIE GMBH die Vertragsbedingungen ändert. Hierauf wird die NEANDER ENERGIE GMBH den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Die NEANDER ENERGIE GMBH hat eine Kündigung des Kunden innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
23 Informationen zur Verwendung von Erdgas sowie zu Energieeffizienzmaßnahmen
- Hinweis gemäß § 107 Abs. 2 Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV)
- Sicherheitsdatenblatt Erdgas:
Das Sicherheitsdatenblatt gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 01.06.2007 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen (REACH-VO) ist auf der Internetseite https://www.neander-energie.de/downloads/ unter dem Stichwort: „Sicherheitsdatenblatt“ abrufbar. Auf Wunsch des Kunden stellt der Lieferant das Sicherheitsdatenblatt ohne zusätzliche Kosten in Papierform zur Verfügung. Der Kunde kann ferner ein Sicherheitsdatenblatt bei dem jeweils zuständigen Netzbetreiber anfragen. Sollten sich Änderungen des Sicherheitsdatenblatts ergeben, wird der Lieferant den Kunden bis zwölf Monate nach der Lieferung darüber informieren.
- Information nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G)
Im Interesse einer effizienten Energienutzung durch Letztverbraucher wird bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (www.bafa.de) eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen genannt werden. Weiterführende Informationen können unter www.bfee-online.de und unter www.energieeffizienz-online.info sowie unter www.dena.de eingeholt werden.
24 Vertragspartner
NEANDER ENERGIE GMBH
Wilhelmstr. 21
42489 Wülfrath
Tel.: 0800/8090123
E-Mail: info@neander-energie.de
Sitz der Gesellschaft: Wülfrath Amtsgericht Wuppertal HRB 24342
Steuer-Nr. 139 / 5850 / 0650
USt-ID Nr. DE284347559
25 NEANDER ENERGIE GMBH Kundenservice
Bei Fragen oder Beanstandungen zur Rechnung oder zur Energielieferung steht der Kundenservice der NEANDER ENERGIE GMBH zur Verfügung. Hier sind auch aktuelle Informationen zu Produkten und Preise erhältlich. Der Kundenservice ist wie folgt erreichbar:
NEANDER ENERGIE GMBH
Verbraucherservice
Wilhelmstr. 21
42489 Wülfrath
Telefon.: 0800/8090123
Telefax: 02058/903122
E-Mail: info@neander-energie.de
26 Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungs- verfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung. Diese ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Mo. – Fr.: 09.00 – 15.00 Uhr
Telefon: 030 22480 – 500
Telefax :030 22480 – 323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
27 Streitschlichtungsverfahren
Zur Beilegung von Streitigkeiten können Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die NEANDER ENERGIE GMBH vorher angerufen worden und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit ihrer Energielieferung können Kunden sich an den Verbraucherservice der NEANDER ENERGIE GMBH per Post (NEANDER ENERGIE GmbH, Wilhelmstr. 21, 42489 Wülfrath), telefonisch (0800/8090123) oder per E-Mail (in- fo@neander-energie.de) wenden.
Die NEANDER ENERGIE GMBH ist zur Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren verpflichtet. Die Schlichtungsstelle ist wie folgt erreichbar:
Schlichtungsstelle Energie e.V. Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 27 57 240 –0
Telefax: 030 27 57 240 -69
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
28 Online Streitbeilegung nach Art. 14 ODR-Verordnung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung zu Verfügung. Diese ist unter folgendem Link erreichbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sofern Verbrauchern der Weg zur Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. offen steht, haben sie auch die Möglichkeit, diese Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zu nutzen.
NEANDER ENERGIE GMBH