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Erdgas – Spartipps für Ihr Zuhause

 

Wussten Sie schon, dass mit jedem Grad höherer Raumtemperatur der Energieverbrauch um sechs Prozent steigt? Mit einigen einfachen Regeln, können Sie Ihre Heizkosten deutlich reduzieren.

1. Richtig Heizen und Lüften

Alle Zimmer in der Wohnung voll einzuheizen, ist meist Verschwendung. Ein kleiner Dreh am Heizkörperventil spart viel Geld. Für Wohn-, Kinder- und Arbeitszimmer reichen 20 bis 21 Grad Celsius, in Küche, Schlafzimmer und Diele können es zwei Grad weniger, im Bad zwei Grad mehr sein. In ungenutzten Räumen reichen 12 Grad Celsius in der Regel aus.

Denken Sie in den kalten Monaten daran, die Fenster grundsätzlich zu schließen – denn sobald die Heizung läuft, verschleudern dauerhaft gekippte Fenster gutes Geld. Für frische Luft in den Räumen mehrmals täglich 5 -10 Minuten Stoßlüften dann Fenster wieder schließen. In der Küche gleich nach dem Kochen durchlüften, im Bad nach dem Baden oder Duschen, um die Luftfeuchtigkeit zu verringern.

 

2. Heizungsanlage optimal einstellen

Möglicherweise ist Ihre Heizungsanlage nicht optimal eingestellt – vielleicht glühte ein Heizköper im letzten Winter, ein anderer wurde nicht warm oder gluckerte?  Ein hydraulischer Abgleich, der die Wärme gleichmäßig im Gebäude oder in der Wohnung verteilt, kann helfen.

Hier kann ein Fachbetrieb sicherstellen, dass alle Heizkörper die nötige Wärme abgeben, um die gewünschte Raumtemperatur zu erzielen. Dabei werden auch individuelle Kriterien berücksichtigt, wie die Eigenschaften des Hauses, Fenster und Dämmung der Außenwände. So lässt sich der Energieverbrauch um 10 bis 15 Prozent senken. 20 Prozent der Kosten für den hydraulischen Abgleich bekommen Privatnutzerinnen und -nutzer zurück – über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“.

Hier heißt es: Die Sommerzeit nutzen, um diese Maßnahmen vorzubereiten.

 

3. Regelmäßig die Heizungsanlage warten

Schon jetzt die Heizungsanlage an ihren tatsächlichen Bedarf im kommenden Winter anpassen. Moderne Heizungsanlagen können zum Beispiel über Nacht automatisch die Temperaturen absenken. Dabei sollten nachts und wenn Sie nicht zu Hause sind die Temperatur in den Wohnräumen um 3 bis 4 Grad Celsius gesenkt werden. Das lohnt sich! Denn mit jedem Grad weniger können jährlich rund 6 Prozent Energie eingespart werden. Die Temperatur sollte allerdings 16 Grad Celsius nicht unterschreiten. Wenn die Heizung frühzeitig niedriger gestellt wird, halten die Räume noch einige Zeit die Wärme.

 

4. Eigenes Einsparpotenzial für Heizung und Warmwasser kennen

Wer seine konkreten Kosten und Einsparmöglichkeiten kennt, hat einen höheren Anreiz zu sparen. Dabei sorgt die Heizkostenverordnung für eine bessere Abrechnung und Information in vermieteten Gebäuden. In einigen Fällen ist die Heizkostenabrechnung so umfangreich, dass sich eine individuelle Beratung empfiehlt, um sie zu verstehen. Die enthaltenen Informationen zu Heizwärme und Warmwassererbrauch, Kosten und Vergleichbarkeit sind bares Geld wert. Eine Beratung bekommen Sie hier bei der Verbraucherzentrale, ohne Eigenanteil.

 

5. Warmwasser sparen

Ein wassersparender Duschkopf verbraucht weniger als der reguläre Duschkopf oder gar eine Regendusche. Oft haben diese einen Durchflussbegrenzer gleich mit eingebaut. Eine saubere Sache – die bis zu 30 Prozent Warmwasserkosten spart. Denn für angenehm warmes Duschwasser muss der Warmwasser-Aufbereiter viel Energie aufwenden. Wenn Sie Ihre Duschzeit auf höchstens fünf Minuten reduzieren und die Wassertemperatur senken, sparen Sie nicht nur Warmwasser, sondern tragen auch dazu bei, Gas zur Aufbereitung des Wassers zu sparen. Das tut nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Geldbeutel gut.

 

Wie viel kann ich sparen?

Wussten Sie schon, dass mit jedem Grad niedrigerer Raumtemperatur der Energieverbrauch um sechs Prozent sinkt? Prüfen Sie doch einmal Zuhause Ihr Einsparpotential (nach §9 EnSikuMaV). Schauen Sie, wie hoch Ihr Verbrauch ist und vergleichen Sie in der Tabelle, wie viele Kosten Sie durch die Reduzierung von Energie Sie tatsächlich sparen können (Beispiele wurden auf Basis der Preise aus dem Netzgebiet Erkrath als Grundlage genommen. Beachten Sie, dass der jeweilige Grundversorgertarif  für das Netzgebiet an Ihrem Wohnort  zugrunde gelegt werden muss.)

 

Einsparpotential nach §9, Absatz 1, Satz 1, EnSikuMaV

Eine individualisierte Information bezogen auf Ihren spezifischen Verbrauch erhalten Sie gemäß der aktuellen Verordnung EnSikuMaV §9 bis spätestens zum 31.12.2022. Der Rechnung liegt die gesetzlich vorgeschriebene Annahme zu Grunde, dass die Reduzierung der Raumtemperatur um 1 Grad zu einer Einsparung von 6% führt.